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Kündigung Tarifvertrag Physiotherapie

Liebe Patientin, lieber Patient

 

Mit diesem Schreiben wollen wir Sie darüber informieren, welche Auswirkungen der vertragslose Zustand in der Physiotherapie ab 1.7.2011 auf Sie hat.

 

Warum diese Situation?
Die PhysiotherapeutIn ist die SpezialistIn für Schmerz, körperliche Funktionsstörungen und Bewegung. PhysiotherapeutInnen schliessen ihre Ausbildung auf Fachhochschul-niveau ab und leisten als Fachpersonen innerhalb der Grundversicherung einen bedeutenden Beitrag zu Gunsten Ihrer Gesundheit. Die Physiotherapie macht 2.4 % der gesamten Kosten in der Grundversicherung aus. Die Tarife für die Physiotherapie sind seit 13 Jahren unverändert, wurden weder der Teuerung noch den gestiegenen Löhnen im Gesundheitswesen angepasst.

In den Verhandlungen, die der Berufsverband physioswiss mit den Krankenkassen in den letzten 1½ Jahren geführt hat, wurden diese Tatsachen nie akzeptiert. Weil somit keine Einigung zu Stande kam, tritt ab dem 1.7.2011 der sogenannte vertragslose Zustand ein.

 

Was bedeutet dies für Sie?

Was gleich bleibt:

  • Sie werden weiterhin auf Verordnung Ihrer ÄrztIn von Ihrer PhysiotherapeutIn behandelt (Art. 5 KLV).
  • Die Physiotherapie bleibt eine Leistung der Grundversicherung.

 

Was ändert sich für Sie?

  • Sie erhalten die Rechnung für die physiotherapeutische Behandlung direkt von Ihrer PhysiotherapeutIn (so wie Sie es wahrscheinlich von Ihrer ÄrztIn bereits kennen).
  • Sie bezahlen die Rechnung. Zur Rückvergütung senden Sie die Rechnung mit Kopie der Verordnung an Ihre Krankenkasse.

 

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Physiotherapie Wiedikon, Höfliweg 17, 8055 Zürich, Telefon 044 451 24 55, Fax 044 451 24 53, info@physiowiedikon.ch