Die Physiotherapie gehört, zu den Leistungen der Grundversicherung,
die Kosten übernimmt ihre Krankenkasse oder die zuständige Unfallversicherung. Sie benötigen dafür eine Verordnung vom Arzt.
Krankheit neu ab 01.07.2011
Die Rechnung für die Physiotherapeutische Behandlung wird dem Patienten selber zugestellt. Dieser verpflichtet sich zur Begleichung und wendet sich zur Rückerstattung an seine Krankenkasse .
Unfall
Die verrechnete Behandlungspauschale ist, unabhängig von der Behandlungsdauer, im ganzen Kanton Zürich gleich, und wird ihrer Unfallversicherung direkt zugestellt.
Folgende Tarife werden, je nach Verordnung, von uns abgerechnet:
Krankheit | Unfall | |
Allgemeine Physiotherapie | Fr. 49.44 | Fr. 48.– |
Aufwendige Bewegungstherapie | Fr. 79.31 | Fr. 77.– |
Medizinische Trainingstherapie | Fr. 22.66 | Fr. 22.– |
Zuschlag 1. Behandlung | Fr. 24.72 | Fr. 24.– |